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Wo dürfen E-Scooter gefahren werden?

Immer wieder erreicht uns die Frage ob und wo E-Scooter, wie der Moovi, im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Um die aktuelle Rechtslage und die Möglichkeiten E-Scooter im Straßenverkehr einzusetzen zu klären, werden in diesem Beitrag alle wichtigen Anlaufstellen und aktuellen Rechtsprechungen genannt. Nach aktuellem Stand dürfen E-Scooter noch nicht auf deutschen Straßen gefahren werden. Grund dafür ist die fehlende Zulassung bzw. Klassifizierung für diese Gerätekategorie, was sich aber bis Ende des Jahres 2018 ändern soll.

In Österreich, der Schweiz, Frankreich und weiteren EU Ländern schaut das z.B. schon ganz anders aus. In Österreich dürfen E-Scooter unter bestimmten Auflagen, wie z.B. der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. einem aktiven Vorder- und Rücklicht im Straßenverkehr gefahren werden.

Laut der Antwort des Bundestages zum Thema  “Neue Entwicklungen im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge und Chancen für die Verkehrswende” (s.U.) steht die Bundesregierung im direkten Austausch mit EU-Staaten, in denen E-Scooter bereits aktiv am Straßenkehrer teilnehmen.

Das sagt die Politik zu E-Scootern

Die immensen Vorteile von E-Scootern für den innerstädtischen Verkehr (u.A. Entlastung des Straßenverkehrs, direkte Schadstoffentlastung) hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen bereits früh erkannt und setzt sich aktuell stark für die Einführung einer neuen Geräteklasse ein. Auch von Seiten der FDP soll es Unterstützung geben.

“Dass die Verkehrswende eine kleinteilige Angelegenheit ist, wird bei den Elektrokleinstfahrzeugen deutlich. Ihr Potenzial liegt auf kurzen Strecken von wenigen hundert Metern bis einigen Kilometern in der Stadt wie auf dem Land. In Städten mit einem guten Angebot öffentlicher Verkehrsmittel können Elektrokleinstfahrzeuge den Weg von oder zur nächsten Haltestelle erleichtern und den Aktionsradius erweitern.”

Mathias Gastel – Bündnis 90/Die Grünen

Die neue Fahrzeugklasse “PLEV” für E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge

Bis Ende des Jahres 2018 will die Bundesregierung eine neue Regelung auf den Weg bringen, mit der E-Scooter und ähnliche Elektrokleinstfahrzeuge zulassungsfrei im deutschen Straßenverkehr eingesetzt werden können. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Mathias Gastel erzählt in einem Spiegel Interview, dass die neue Geräteklasse PLEV (Personal Light Electric Vehicle – Elektrokleinstfahrzeug) wahrscheinlich unter folgenden Auflagen umgesetzt wird:

  • Bauartbedingte Geschwindigkeit von 12 – 20 km/h
  • Verkehrsrechtliche Behandlung wie Fahrräder mit besonderen Vorschriften
  • Nutzung von Fahrradwegen
  • Keine Führerscheinpflicht

Alle weiteren Fragen und Antworten des Bundestages zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge sind in diesem Dokument zusammengefasst.

Stand: Oktober 2018

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