Wenn es abends mal wieder das ein oder andere Glas Bier oder Wein mehr gab, lassen wir unser Auto lieber stehen. Wir alle wissen: Das kann teuer und vor allem lebensgefährlich werden. Doch wie nach Hause kommen? Der E-Scooter scheint für viele eine passende Alternative zu sein. Rauf auf den Roller, Gas drücken und schon sind mehrere Kilometer bequem und schnell zurückgelegt. Aber: Darf ich betrunken mit dem E-Scooter fahren? Wir klären, welche Promille-Grenze zulässig ist, welche Sanktionen drohen und welche Gefahren bei Trunkenheit auf dem E-Scooter lauern.
Promille-Grenze für das Fahren mit dem E-Scooter
Für das Fahren eines E-Scooters ist zwar kein Führerschein notwendig und das Fahren ist bereits ab 14 Jahren erlaubt, es gelten jedoch die gleichen Promille-Grenzen wie für andere Kraftfahrzeuge auch. Dass für den E-Scooter ähnlich wie zum Fahrrad eine erweiterte Promille-Grenze gilt, ist also ein Irrglaube.
Das heißt konkret: Bereits ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit. Wenn dann alkoholbedingt weitere Ausfallerscheinungen auftreten, wie etwa hohe Risikobereitschaft im Verkehr, Fahren von Schlangenlinien oder Lallen, giltst du als fahruntüchtig und wirst entsprechend bestraft.
Ab einem Promillewert von 0,5 Promille auf dem E-Scooter begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Ab einem Promillewert von 1,1 giltst du als absolut fahruntüchtig. Es müssen keine weiteren Ausfallerscheinungen für eine strafbare Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Bitte beachte: In der Probezeit nach Erwerb des Führerscheins gilt auch wie beim Autofahren eine Promillegrenze von 0,0!
Welche Strafe droht bei einer Alkoholfahrt?
Solltest du in eine Polizeikontrolle geraten und mit einem entsprechenden Promille-Wert auf deinem E-Scooter erwischt werden, musst du mit einem Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog zwischen 500 und 1.500 Euro rechnen. Bei Verstoß gegen die 0 % Regelung für Fahranfänger*innen kommen 2 Jahre Probezeitverlängerung sowie 250 Euro zusätzlich dazu.
Je nach Schwere des Vergehens, Gefährdung des Straßenverkehrs, Vorbestrafungen und gemessenem Promillewert können 1 – 3 Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafen nach Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr verhängt werden.
Mögliche Sanktionen im Überblick:
>0,0 ‰ bei Fahranfänger*innen:
– 2 Jahre Probezeitverlängerung
– Mindestens 250 Euro Bußgeld
– 1 Punkt in Flensburg
– Ggf. Teilnahmepflicht am Aufbauseminar
0,3 ‰ bei Gefährdung des Straßenverkehrts:
– 3 Punkte in Flensburg
– Entzug der Fahrerlebnis
– Ggf. Anordnung einer MPU
– Geld- oder Freiheitsstrafe
0,5 ‰:
– 500 – 1.500 Euro Bußgeld
– 2 Punkte in Flensburg
– 1 – 3 Monate Fahrverbot
1,1 ‰:
– Entzug der Fahrerlaubnis
– variable Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe
Gefahren im Straßenverkehr – besser nüchtern fahren
Die möglichen Strafen halten dich dennoch nicht ab, deinen E-Scooter auch angetrunken zu fahren? Bitte bedenke auch deine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer*innen. Unsere Moovi E-Scooter sind mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h zum Straßenverkehr zugelassen. Solltest du nicht sicher und konzentriert fahren können, drohen Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen, die insbesondere für dich als ungeschützte*n Rollerfahrer*in im Zweifel lebensbedrohlich enden können.
Wir plädieren für eine sichere Fahrt also dafür, den E-Scooter nur nüchtern zu benutzen und bei Trunkenheit lieber auf Taxi und Co. zurückzugreifen. Das Gute am Moovi: Den Roller kriegst du eingeklappt problemlos und spontan in jeden Kofferraum und jede Straßenbahn.